Betreutes Wohnen in Familien
Das Betreute Wohnen in Gastfamilien ist eine Lebens- und Wohnform für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder geistigen Behinderung. Dabei lebt der/die Gastbewohner*in für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft mit einer Familie zusammen und wird durch sie begleitet und betreut.
Das Wohnen in einer Gastfamilie bietet ein Zuhause, in dem Gastbewohner*innen entsprechend ihrer individuellen und persönlichen Bedürfnisse leben können.
Das familiäre Umfeld und der Aufbau tragfähiger Beziehungen können zu mehr psychischer und physischer Stabilität führen und dabei unterstützen, eine neue Lebensperspektive zu erschließen.
Eine stabile Gemeinschaft und die Teilhabe am alltäglichen Leben ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben.
Wir unterstützen die Gastfamilie, beraten diese in Fragen des Zusammenlebens und begleiten und entlasten in Krisensituationen.
Unsere Standorte
Bautzen, Muskauer Straße 1
Spezielle Leistungen
Wer kann eine Gastfamilie werden?
Gastfamilien können verheiratete oder unverheiratete Paare mit oder ohne Kinder, sowie alleinstehende Personen sein. Wichtig sind die Bereitschaft und die nötigen Ressourcen, ein oder zwei Gastbewohner*innen bei der Alltagsbewältigung zu unterstützen und in den Familienalltag zu integrieren. Das Betreute Wohnen in Gastfamilien orientiert sich am Prinzip der Laienhilfe. Es sind also keine besonderen Qualifikationen gefordert. Für die Gastbewohner*innen muss ein geeigneter Wohnraum (Zimmer oder Einliegerwohnung) zur Verfügung gestellt werden können. Gastfamilien erhalten für ihre Bemühungen eine Aufwandsentschädigung zwischen 367 € und 416 € monatlich sowie eine Erstattung der Unterkunftskosten.
Wer kann Gastbewohner*in werden?
Gastbewohner*innen können erwachsene Menschen ab einem Alter von 18 Jahren mit einer chronischen psychischen Erkrankung und/oder geistigen Behinderung werden.
Zittau, Dr.-Brinitzer-Straße 4b
Spezielle Leistungen
Wer kann eine Gastfamilie werden?
Gastfamilien können verheiratete oder unverheiratete Paare mit oder ohne Kinder, sowie alleinstehende Personen sein. Wichtig sind die Bereitschaft und die nötigen Ressourcen, ein oder zwei Gastbewohner*innen bei der Alltagsbewältigung zu unterstützen und in den Familienalltag zu integrieren. Das Betreute Wohnen in Gastfamilien orientiert sich am Prinzip der Laienhilfe. Es sind also keine besonderen Qualifikationen gefordert. Für die Gastbewohner*innen muss ein geeigneter Wohnraum (Zimmer oder Einliegerwohnung) zur Verfügung gestellt werden können. Gastfamilien erhalten für ihre Bemühungen eine Aufwandsentschädigung zwischen 367 € und 416 € monatlich sowie eine Erstattung der Unterkunftskosten.
Wer kann Gastbewohner*in werden?
Gastbewohner*innen können erwachsene Menschen ab einem Alter von 18 Jahren mit einer chronischen psychischen Erkrankung und/oder geistigen Behinderung werden.